Worin liegen die Grundprinzipien des Familienrats?
• Der Familienrat wird ganz nach dem Motto von ask the family koordiniert und organisiert.
• Die Verantwortung für die Problemlösungen obliegen der Familie selbst. So haben Familien die Möglichkeit, aktiv ihren eigenen, individuellen Hilfeplan zu entwickeln.
• Der Plan der Familie muss sicher und legal ausgestaltet werden.
• Bei Kindeswohlgefährdungen / Themen des Kinderschutzes wird seitens der Kinder- und Jugendhilfe eine Mindestanforderung an den Plan formuliert.
• Man achtet besonders auf die Einbindung der familiären Kultur, indem die Familienräte sich an der Herkunftssprache, dem gemeinsamen Essen oder anderen Alltagsritualen orientieren.
• Es beteiligen sich mehr Personen aus dem Umfeld der Familie als Fachkräfte. Dies unterstreicht die Natur der ownership, auch „Besitzerschaft“ genannt.
• Es gilt der Grundsatz, dass je mehr Personen am Familienrat teilnehmen, umso mehr Ressourcen aktiviert werden können.
• Für die koordinierenden Fachkräfte gilt strenge Lösungsabstinenz. Das bedeutet: Koordinator/Innen arbeiten neutral.
• Koordinator/Innen sind nicht bei der Lösungsfindung mit eingebunden. Sie übernehmen keine psychologische oder pädagogische Aufgaben.
• Das Vorgehen der Koordinator/Innen kennzeichnet sich durch eine neutrale, respektvolle und wertschätzende Grundhaltung.
• Die Zuweiser/Innen vertrauen den Plänen der Familien, sofern die Pläne umsetzbar, legal, sicher und konkret ausgehandelt sind.
• Es wird der Familie volle Kompetenz zugeschrieben, dass die vorhandenen Probleme eigenständig gut gelöst werden können.
• Es werden beim Familienrat seitens der eingeladenen Fachkräfte Informationen zum Verfahren vermittelt.
• Im Sinne der Partizipation sollen auch insbesondere die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit eingebunden werden, wobei sie jedoch niemals zur Teilnahme gezwungen werden. Sie sind die Hauptpersonen und Ehrengäste der Versammlung.
• Bei Bedarf wird dem Kind oder dem/der Jugendlichen auch eine Unterstützungsperson zur Seite gestellt, die aus dem sozialen Umfeld des/der Heranwachsenden stammt und von diesem selbst ausgewählt wurde, und beim Verfahren die Interessen des Kindes vertritt.