Grundprinzipien

Worin liegen die Grundprinzipien des Familienrats?

Der Familienrat wird ganz nach dem Motto von ask the family koordiniert und organisiert.

Die Verantwortung für die Problemlösungen obliegen der Familie selbst. So haben Familien die Möglichkeit, aktiv ihren eigenen, individuellen Hilfeplan zu entwickeln.

Der Plan der Familie muss sicher und legal ausgestaltet werden.

Bei Kindeswohlgefährdungen / Themen des Kinderschutzes wird seitens der Kinder- und Jugendhilfe eine Mindestanforderung an den Plan formuliert.

Man achtet besonders auf die Einbindung der familiären Kultur, indem die Familienräte sich an der Herkunftssprache, dem gemeinsamen Essen oder anderen Alltagsritualen orientieren.

Es beteiligen sich mehr Personen aus dem Umfeld der Familie als Fachkräfte. Dies unterstreicht die Natur der ownership, auch „Besitzerschaft“ genannt.

Es gilt der Grundsatz, dass je mehr Personen am Familienrat teilnehmen, umso mehr Ressourcen aktiviert werden können.

Für die koordinierenden Fachkräfte gilt strenge Lösungsabstinenz. Das bedeutet: Koordinator/Innen arbeiten neutral.

Koordinator/Innen sind nicht bei der Lösungsfindung mit eingebunden. Sie übernehmen keine psychologische oder pädagogische Aufgaben.

Das Vorgehen der Koordinator/Innen kennzeichnet sich durch eine neutrale, respektvolle und wertschätzende Grundhaltung.

Die Zuweiser/Innen vertrauen den Plänen der Familien, sofern die Pläne umsetzbar, legal, sicher und konkret ausgehandelt sind.

Es wird der Familie volle Kompetenz zugeschrieben, dass die vorhandenen Probleme eigenständig gut gelöst werden können.

Es werden beim Familienrat seitens der eingeladenen Fachkräfte Informationen zum Verfahren vermittelt.

Im Sinne der Partizipation sollen auch insbesondere die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit eingebunden werden, wobei sie jedoch niemals zur Teilnahme gezwungen werden. Sie sind die Hauptpersonen und Ehrengäste der Versammlung.

Bei Bedarf wird dem Kind oder dem/der Jugendlichen auch eine Unterstützungsperson zur Seite gestellt, die aus dem sozialen Umfeld des/der Heranwachsenden stammt und von diesem selbst ausgewählt wurde, und beim Verfahren die Interessen des Kindes vertritt.