Für wen ist der Familienrat gedacht?
Der Familienrat eignet sich an und für sich für jede mögliche Familienkonstellation und keine Problemstellung ist ausgeschlossen. Dieses vermittelnde Verfahren mag unter anderem bei folgenden Problemen eine sehr gute Option darstellen, wie langfristig und effektiv damit umgegangen werden kann:
– Überforderungen (Probleme bei der Erziehungsfähigkeit)
– Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
– innenfamiliäre Beziehungsproblematiken
– Hochstrittigkeit, problematische Familienstrukturen
– schulische/berufliche Problemstellungen
– Verwahrlosung bzw. Vernachlässung
– Trennung / Scheidung / Tod
– drohendes oder erfolgtes delinquentes Verhalten (eignet sich auch für jugendliche Straftäter)
– psychische Störungen
– Krankheit oder Behinderung eines Elternteils bzw. Familienmitglieds
– Überschuldung oder Wohnproblematik
– Unterstützungsbedarf aufgrund schwer bewältigbarer vergangener/aktueller Lebensereignisse
– erhöhter Pflegebedarf
– Migrationshintergrund
Der Familienrat wird weiters mitunter empfohlen
– bevor eine Fremdunterbringung (VE) eingeleitet wird.
– bevor eine Rückführung in das Familiensystem erfolgt.
– wenn andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.
– bei großen Widerständen im Familiensystem ggü. der Hilfe von außen.
– wenn wenig Informationen von einer Familie vor Betreuungsmaßnahmeninstallierung vorhanden sind.
– bei keiner Bereitschaft zu einem stationären/ambulanten Hilfsangebot.
– wenn andere Betreuungsmaßnahmen zu intensiv/extensiv für die Familie sind.